Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lokschuppen Event GmbH (Eventbereich)
Vertragsbedingungen für Standbetreiber und Street Food Markets der Lokschuppen Event GmbH
Vermietungs- und Nutzungsbedingungen der Lokschuppen Event GmbH (Vermietungen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lokschuppen Event GmbH (Eventbereich)

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für die gegenwärtige und künftige Geschäftsbeziehung zwischen der Lokschuppen Event GmbH und dem Kunden gelten ergänzend zu den einzelnen vertraglich festgelegten Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn die Lokschuppen Event GmbH deren Geltung gegenüber dem Kunden ausdrücklich in Textform bestätigt.

§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Leistung kommt durch Bestätigung eines verbindlichen Angebots der Lokschuppen Event GmbH durch den Kunden oder durch Annahme einer verbindlichen Beauftragung des Kunden zustande.
Im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses bedürfen spätere empfangsbedürftige Willenserklärungen der Parteien, etwa Leistungsveränderungen und deren Annahme, zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Kündigungen (auch Teilkündigungen) des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Haftung und Verantwortlichkeiten
(1) Die Lokschuppen Event GmbH haftet dem Kunden gegenüber– abgesehen von der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung der Lokschuppen Event GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Lokschuppen Event GmbH.
(2) Die Lokschuppen Event GmbH wird von ihrer Leistungsverpflichtung frei, soweit höhere Gewalt oder sonstige Umstände (wie staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage) vorliegen, deren Beseitigung unmöglich oder unverhältnismäßig ist und die nicht von der Lokschuppen Event GmbH zu vertretend sind.
(3) Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren Leistungsschuldner ist die Lokschuppen Event GmbH nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Falle ist die Überwachung der Fremdleistungen gesondert zu vergüten.
(4) Der Kunde teilt der Lokschuppen Event GmbH alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mit und unterrichtet die LokDer Kunde teilt der Lokschuppen Event GmbH alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mit und unterrichtet die Lokschuppen Event GmbH bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig. Anweisungen sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt. Der Kunde teilt der Lokschuppen Event GmbH 14 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die Lokschuppen Event GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
(5) Der Kunde benennt der Lokschuppen Event GmbH auf eigenes Betreiben einen für die Durchführung der Vertragsbeziehung verantwortlichen Ansprechpartner, der im Falle von Rückfragen oder bei Problemen oder Abstimmungserfordernissen kurzfristig erreichbar ist und projektwesentliche Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann. Bei Abwesenheit ist ein Stellvertreter zu benennen. Der Kunde hat sämtliche Erklärungen des von ihm benannten Ansprechpartners oder dessen Stellvertreters für und gegen sich gelten zu lassen. Kann die Lokschuppen Event GmbH ihre Leistungen aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig möglicher Abstimmung nicht erbringen, so ist sie von der Verantwortlichkeit dieser Leistungsstörung befreit.
(6) Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich vorzubringen. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn der Kunde die Leistung in Anspruch nimmt.

§ 4 Leistungszeit
Die Leistungszeit wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Lokschuppen Event GmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höherer Gewalt, staatlicher Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage oder nicht von der Lokschuppen Event GmbH zu vertretender Nicht-, Falsch- oder Spätbelieferung. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann die Lokschuppen Event GmbH eine angemessene Vergütung des tatsächlich entstandenen Mehraufwands verlangen.

§ 5 Entgelte
Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach der Veranstaltung ohne Abzug zahlbar. Als Zahlungsmittel wird nur eine Überweisung oder Barzahlung akzeptiert. Soweit Vorkasse vereinbart und vom Kunden nicht vor Veranstaltungsbeginn geleistet wird, behält sich die Lokschuppen Event GmbH vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden.

§ 6 Stornierung
(1) Der Abschluss eines Vertrages über die Durchführung einer Veranstaltung ist für die Vertragsparteien verbindlich. Abgesehen von den gesetzlichen Widerrufs-, Kündigungs- oder Rücktrittsrechten steht keiner Partei ein Recht zur kostenlosen Stornierung zu.
Im Falle der Beauftragung mit der Durchführung einer Veranstaltung wird unmittelbar mit der Beauftragung eine zu vereinbarende Buchungsgebühr fällig, die vollständig auf den Rechnungsbetrag für die Veranstaltung angerechnet wird.
Diese Buchungsgebühr verbleibt auch im Falle der Stornierung der Veranstaltung durch den Kunden in jedem Falle bei der Lokschuppen Event GmbH.
Ferner berechnet die Lokschuppen Event GmbH unter Anrechnung der Buchungsgebühr im Falle der Stornierung durch den Kunden:
-bis 10 Monate vor der Veranstaltung 25 %
-bis 6 Monate vor der Veranstaltung 50 %
-bis 2 Monate vor der Veranstaltung 75 %
des Auftragswertes.
Bei Stornierung zu einem Zeitpunkt, an dem weniger als zwei Monate bis zum Veranstaltungstermin verbleiben, werden 90 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
(2) Dem Kunden bleibt in Bezug auf die vorgenannten Pauschalierungssätze der Nachweis vorbehalten, dass der Lokschuppen Event GmbH durch die Stornierung einer geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Dies gilt nicht für die Buchungsgebühr, die bei der Lokschuppen Event GmbH verbleibt. Der Lokschuppen Event GmbH bleibt die Geltendmachung eines über die Pauschalierungssätze hinausgehenden Betrages vorbehalten, wenn sie beweist, dass ihr durch die Stornierung ein höherer Schaden unter Einbeziehung des entgangenen Gewinns entstanden ist.

§ 7 Konzeptschutz
Auf Wunsch des Kunden entwickelt die Lokschuppen Event GmbH noch vor Auftragserteilung Konzepte und Präsentationen, deren Kosten vom Kunden nach Vereinbarung zu erstatten sind. Solche Konzepte und Präsentationen sind vertraulich zu behandeln; alle Rechte an Entwürfen, Vorschlägen, Ausschreibungsunterlagen usw. verbleiben bei der Lokschuppen Event GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Vorschläge und Konzepte außerhalb einer Beauftragung der Lokschuppen Event GmbH, insbesondere selbst oder unter Inanspruchnahme anderer Anbieter zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Dies gilt nicht, soweit die offenbarten Informationen bereits öffentlich geworden oder dem Dritten auf anderem Wege bekannt gemacht sind. Im Falle des schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese Verpflichtung ist die Lokschuppen Event GmbH, soweit der Kunde kein Verbraucher ist, berechtigt, eine Vertragsstrafe von bis zu 10.000 EUR, höchstens aber 1/10 des Auftragswertes der Veranstaltung, zu welcher das Konzept erstellt wurde, vom Kunden zu verlangen; die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges ist ausgeschlossen. Die Lokschuppen Event GmbH ist berechtigt, die Leistungsergebnisse und deren Entwürfe im Rahmen der Eigenwerbung, insbesondere auch als Referenz, unter Nennung des Kunden zu verwenden.

§ 8 Textform, Gerichtsstand
(1) Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Textform. Der Verzicht auf die Textform kann nur in Textform vereinbart werden.
(2) Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
(3) Auf dieses Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Bielefeld.
(4) Kundendaten werden in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert. Eine widerrechtliche Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Stand: 11/2023